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Chronik
Inhaltsverzeichnis
9. Trennung vom Tennisclub 1974
10. Saarausbauplanungen und Auswirkungen -1982-
11. 60jähriges Vereinsjubiläum -1885-
Saarausbauplanungen und Auswirkungen -1982-

In der Mitgliederversammlung im „Hotel zur Post“ wird am 29.01.1982 sehr ausführlich über den bevorstehenden Saarausbau berichtet, der für den Saar­burger Ruderclub große Einschränkungen im Ruderbetrieb während der Bau­maßnahmen mitbringt, da das Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken bereits darauf hingewiesen hatte.
Der Saarburger Ruderclub müsse davon ausgehen, dass der Bootssteg an der bisherigen Stelle nicht mehr zugelassen würde. Darüber hinaus teilte die Ver­bandsgemeinde bzw. die Stadt Saarburg dem Saarburger Ruderclub am 06.02.1982 schriftlich mit, dass das Bootshaus nicht an dieser Stelle verbleiben könne und das vom Landkreis Trier-Saarburg auf 99 Jahre gepachtete Grund­stück, auf dem das Bootshaus steht, zum Teil dauerhaft und zum Teil vorüber­gehend in Anspruch genommen werde.
Der Schriftführer Roos Arnold führte daraufhin am 28.06.1982 ein Gespräch mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg und bat um Einsicht in das Bauwerksver­zeichnis - Plan- und Feststellungsbeschluss vom 24.03.1980 -. Er stellte dann fest, dass weder eine vorübergehende, geschweige eine dauerhafte Inan­spruchnahme des Bootshausgrundstückes mit Bootshaus vorgesehen waren.

Bei einem persönlich geführten Gespräch bei der Verbandsgemeinde Saarburg am 02.07.1982 wurde dem Schriftführer mitgeteilt, dass man sich geirrt habe, so dass das Bootshaus weiter auf dem Pachtgrundstück des Landkreises ver­bleiben könne.
Welch ein gravierender „Amtsirrtum“!
Das Wasser- und Schiffahrtsamt Saarbrücken wurde danach informiert und um schriftliche Antwort gebeten.

Am 03.12.1982 teilte man dem Saarburger Ruderclub mit, dass eine Beanspru­chung des Bootshausgrundstückes nicht gegeben sei. Diese Mitteilung wurde von allen Mitgliedern mit Freude zur Kenntnis genommen.

Mit Beginn der Saarausbauarbeiten - Teilstrecke Schoden/Saarburg - sei Ende März bzw. Anfang April 1983 zu rechnen. Die Bootsanlegestelle müsse jedoch bis zum 31.12.1982 ersatzlos beseitigt und die Schiffahrt in dem vorgenannten Bereich generell gesperrt werden.

Satzungsänderung
In der Mitgliederversammlung am 29.01.1982 wurde die Satzung des Saarburger Ruderclubs hinsichtlich der Voraussetzungen zur Anerkennung als gemeinnütziger Verein geändert bzw. ergänzt.