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Chronik
Inhaltsverzeichnis
6. Schwieriger Anfang 1945 nach dem 2. Weltkrieg
7. Anforderung der Boote von Mainz - Zusammenschuß von Tennes- und Ruderclub 1962-1964
8. Großer Aufschwung 1965
Anforderung der Boote von Mainz 1962

1962 meldete sich das Kultusministerium aus Mainz und teilte mit, dass die dem Land Rheinland-Pfalz gehörenden Boote an das Kreuznacher Gymnasium für die dortige Schülerriege überführt werden sollen. Der Schulelternbeirat des Saarburger Gymnasiums nahm sich der Sache an und beschloss, Bemühungen zur Wiedergründung des Ruderclubs einzuleiten. In einem Rundschreiben wurden die Schülereltern um Spenden für den Bau eines Bootshauses aufge­rufen.

Am 17. Oktober 1962 trafen sich auch die ehemaligen Gymnasialruderer und schlossen sich zu einer Interessengemeinschaft zusammen und beanspruchten im Hinblick auf die Rettung der Boote durch Eigeninitiative und die mit erhebli­chem Aufwand wieder hergestellten Boote. Durch Einschaltung des damaligen Landtagsvizepräsident Piedmont aus Filzen konnte zunächst die Wegnahme aufgeschoben werden. Entsprechend den Bedingungen der Landesregierung konnte die Übereignung nur an einen rechtsfähigen Verein erfolgen. Die Inter­essengemeinschaft beschloss, unter Vorsitz von Franz Irsch weiter zunächst wenigstens keinen eigenen Ruderverein neu zu gründen, sondern sich dem Saarburger Tennisverein als Ruderabteilung anzuschließen. Da die Mitglieder Karl Irsch, Franz Irsch, Luitwin Fritz, Robert Kirsch, Albert Meyer, Leo Keil, Wilhelm Kind und Alfons Behr überwiegend schon Mitglieder des Tennisvereins waren, konnte schon am 23. Oktober 1962 im Tennisverein unter dem Vorsitzenden Eugen Stütz ein Beschluss gefasst werden, dass der Tennis­verein ab sofort als interessierter Verhandlungspartner die berechtigten An­sprüche in Mainz geltend macht. Da Franz Irsch auch zum Vorstand des Tennisvereins gehörte, wurde er beauftragt, die weiteren Verhandlungen zu führen. Zusammen mit dem Landtagsabgeordneten Piedmont konnte dann auch die Übereignung der Boote erreicht werden.

Am 30.01.1964 wurde die Satzung des Tennis- und Ruderclubs Saarburg e. V. 1925 aufgestellt und aufgenommen. Der Verein wurde am 14. April 1965 beim Amtsgericht Saarburg unter dem Aktenzeichen VR 5 eingetragen. Darin ist festgehalten, dass der Vorstand von den Gesamtmitgliedern gewählt wird, wobei der 2. Vorsitzende und der Ruderwart nur Mitglieder der Ruderabteilung sein können. Die ersten Vorsitzenden waren Eugen Stütz und Franz Irsch als Stellvertreter. Im übrigen hatte die Ruderabteilung einen eigenen Vorstand zu wählen. Eine gewisse Selbständigkeit des Ruderclubs wurde auch insoweit in die Satzung verankert, als intern die finanzielle Selbständigkeit beider Vereine erhalten blieb, und der Ruderverein seine Geschäfte selbständig abwickelte.