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Anforderung der Boote von Mainz 1962
1962 meldete sich das Kultusministerium aus Mainz und teilte mit, dass die
dem Land Rheinland-Pfalz gehörenden Boote an das Kreuznacher
Gymnasium für die dortige Schülerriege überführt
werden sollen. Der Schulelternbeirat des Saarburger Gymnasiums nahm
sich der Sache an und beschloss, Bemühungen zur Wiedergründung
des Ruderclubs einzuleiten. In einem Rundschreiben wurden die
Schülereltern um Spenden für den Bau eines Bootshauses
aufgerufen.
Am 17. Oktober 1962 trafen sich auch die ehemaligen Gymnasialruderer und
schlossen sich zu einer Interessengemeinschaft zusammen und
beanspruchten im Hinblick auf die Rettung der Boote durch
Eigeninitiative und die mit erheblichem Aufwand wieder
hergestellten Boote. Durch Einschaltung des damaligen
Landtagsvizepräsident Piedmont aus Filzen konnte zunächst
die Wegnahme aufgeschoben werden. Entsprechend den Bedingungen der
Landesregierung konnte die Übereignung nur an einen
rechtsfähigen Verein erfolgen. Die Interessengemeinschaft
beschloss, unter Vorsitz von Franz Irsch weiter zunächst
wenigstens keinen eigenen Ruderverein neu zu gründen, sondern
sich dem Saarburger Tennisverein als Ruderabteilung anzuschließen.
Da die Mitglieder Karl Irsch, Franz Irsch, Luitwin Fritz, Robert
Kirsch, Albert Meyer, Leo Keil, Wilhelm Kind und Alfons Behr
überwiegend schon Mitglieder des Tennisvereins waren, konnte
schon am 23. Oktober 1962 im Tennisverein unter dem Vorsitzenden
Eugen Stütz ein Beschluss gefasst werden, dass der Tennisverein
ab sofort als interessierter Verhandlungspartner die berechtigten
Ansprüche in Mainz geltend macht. Da Franz Irsch auch zum
Vorstand des Tennisvereins gehörte, wurde er beauftragt, die
weiteren Verhandlungen zu führen. Zusammen mit dem
Landtagsabgeordneten Piedmont konnte dann auch die Übereignung
der Boote erreicht werden.
Am 30.01.1964 wurde die Satzung des Tennis- und Ruderclubs Saarburg e.
V. 1925 aufgestellt und aufgenommen. Der Verein wurde am 14. April
1965 beim Amtsgericht Saarburg unter dem Aktenzeichen VR 5
eingetragen. Darin ist festgehalten, dass der Vorstand von den
Gesamtmitgliedern gewählt wird, wobei der 2. Vorsitzende und der
Ruderwart nur Mitglieder der Ruderabteilung sein können. Die
ersten Vorsitzenden waren Eugen Stütz und Franz Irsch als
Stellvertreter. Im übrigen hatte die Ruderabteilung einen
eigenen Vorstand zu wählen. Eine gewisse Selbständigkeit
des Ruderclubs wurde auch insoweit in die Satzung verankert, als
intern die finanzielle Selbständigkeit beider Vereine erhalten
blieb, und der Ruderverein seine Geschäfte selbständig
abwickelte.
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